Bedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN ERSTELLT VOM VEREIN PLATTFORM WERBEPRODUKTE, auch Promotional Products Professionals genannt, mit eingetragenem Sitz IN DEN HAAG und derzeit MIT BÜRO (4205 AA) GORINCHEM AM STATIONSWEG 29. Angenommen während der Hauptversammlung vom 8. März 2018 und registriert unter der Nummer 34179289. März XNUMX XNUMX bei der Handelskammer

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Kunde: die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
  • Defekt: Jede Abweichung der Produkte von der Spezifikation und jede andere Fehlfunktion der Produkte oder bereitgestellten Dienstleistungen;
  • Disputes Committee PPP: das von der Platform Promotional Products Association eingerichtete Dispute Committee;
  • Lieferfrist: die im Vertrag festgelegte Frist, innerhalb derer die Produkte geliefert werden müssen;
  • Lieferant: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in diesem Fall die Mitglieder des Vereins Plattform Promotional Products, der mit dem Käufer in einem (vor-)vertraglichen Verhältnis steht;
  • Bestellung: Jede Bestellung des Käufers an den Lieferanten zur Lieferung von Produkten, in welcher Form auch immer;
  • Vertrag: jeder Vertrag, der zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossen wird, jede Änderung oder Ergänzung dazu sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und/oder Durchführung dieses Vertrags;
  • Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen dem Lieferanten und dem Käufer im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen geschlossen wird, wobei die ausschließliche oder gemeinsame Nutzung bis einschließlich des Vertragsabschlusses erfolgt oder mehr entfernte Kommunikationstechniken;
  • Produkte: Alle Waren, die von oder für Rechnung des Lieferanten für die Ausführung einer Bestellung oder Vereinbarung hergestellt und/oder geliefert werden, sowie – ob damit verbunden oder nicht – vom Lieferanten zu erbringende Dienstleistungen, einschließlich Beratung und kreativer Ausdruck;
  • Spezifikation: Die Beschreibung der vom Kunden bestellten Produkte, die in der Bestellung oder im Vertrag angegeben ist oder auf die verwiesen wird.
  • Website: Der Webshop des Lieferanten, auf dem Produkte angeboten werden, die von Kunden gekauft werden können.

 

Artikel 2 Anwendbarkeit
  • Absatz 1: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten und für jeden Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden.
  • Absatz 2: Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner (Einkaufs-)Bedingungen des Käufers wird vom Lieferanten ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, deren Anwendbarkeit wurde vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
  • Absatz 3: Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags wird dem Kunden der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Wenn dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird der Anbieter vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angeben, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Anbieter eingesehen werden können und dass sie auf Anfrage des Kunden so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden .
  • Absatz 4: Wird der Fernabsatzvertrag elektronisch abgeschlossen, kann ungeachtet des vorstehenden Absatzes und vor Abschluss des Fernabsatzvertrags der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden elektronisch so zur Verfügung gestellt werden, dass er der Kunde sein kann einfach auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden. Wenn dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angegeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch eingesehen werden können und dass sie auf Anfrage des Kunden kostenlos elektronisch oder auf andere Weise zugesandt werden.
  • Absatz 5: Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig herausstellen, berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Fall werden die Parteien (eine) neue Bestimmung(en) als Ersatz festlegen, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Gestalt geben.

 

Artikel 3 Angebote
  • Absatz 1: Alle Angebote in welcher Form auch immer sind für den Lieferanten freibleibend und als Ganzes zu betrachten. Enthält ein Angebot eine Annahmefrist, bedeutet dies lediglich, dass das Angebot nach Ablauf dieser Frist ohnehin erloschen ist.
  • Absatz 2: Alle dem Angebot beigefügten Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen und sonstigen Angaben wie Maße, Gewichte und Mengen sind so genau wie möglich. Diese Angaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich bestätigt wird.
  • Absatz 3: Alle Kostenvoranschläge und Angebote basieren auf der Erfüllung des Vertrags unter normalen Umständen und während der normalen Arbeitszeit.
  • Absatz 4: Die Inhalte der Website und des Angebots wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Der Anbieter kann jedoch nicht garantieren, dass alle Informationen auf der Website zu jeder Zeit richtig und vollständig sind. Alle Preise, das Angebot und andere Informationen auf der Website und in anderen Materialien, die vom Lieferanten stammen, sind daher "vorbehaltlich".

 

Artikel 4 Die Vereinbarung
  • Absatz 1: Der Vertrag kommt zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Käufer und der Erfüllung der damit verbundenen Bedingungen zustande oder nachdem der Lieferant nach Erklärungen des Käufers mit der Ausführung begonnen hat. Wenn aufgrund von Umständen, einschließlich Art, Umfang oder Dringlichkeit der Bestellung, keine Auftragsbestätigung versandt wurde, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
  • Absatz 2: Hat der Käufer das Angebot elektronisch angenommen, wird der Lieferant den Eingang der Annahme des Angebots unverzüglich elektronisch bestätigen. Solange der Lieferant den Erhalt dieser Annahme nicht bestätigt hat, kann der Käufer den Vertrag auflösen.
  • Absatz 3: Wenn ein Angebot vom Käufer angenommen wird, hat der Lieferant das Recht, das Angebot innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. Der Lieferant wird den Besteller über einen solchen Widerruf unverzüglich informieren.
  • Absatz 4: Wenn der Vertrag auf elektronischem Weg geschlossen wird, trifft der Lieferant geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die elektronische Datenübertragung zu sichern und eine sichere Webumgebung zu gewährleisten. Wenn der Kunde elektronisch bezahlen kann, wird der Lieferant zu diesem Zweck angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. • Absatz 5: Stellt sich heraus, dass der Käufer bei Annahme oder sonstigem Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat, ist der Lieferant berechtigt, seine Verpflichtung erst nach Erhalt der richtigen Angaben zu erfüllen.
  • Absatz 6: Der Anbieter kann sich – im gesetzlichen Rahmen – erkundigen, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Wenn der Lieferant aufgrund dieser Untersuchung gute Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage abzulehnen oder besondere Bedingungen an die Ausführung zu knüpfen. Der Lieferant, der aufgrund der Untersuchung den Antrag ablehnt oder besondere Bedingungen daran knüpft, wird dies dem Kunden so schnell wie möglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Vertragsschluss, unter Angabe der Gründe mitteilen.
  • Absatz 7: Alle Dokumente, Modelle, Muster oder Beispiele, die sich auf Angebote des Lieferanten und/oder den Vertrag beziehen, sind und bleiben Eigentum des Lieferanten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, vervielfältigt oder gefälscht werden ohnehin. Der Käufer ist verpflichtet, diese innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufforderung durch den Lieferanten unbeschädigt und ggf. in der Originalverpackung frachtfrei an den Lieferanten zurückzusenden.
  • Absatz 8: Wenn ein Käufer den Vertrag nach Abschluss ganz oder teilweise vorzeitig kündigen möchte, schuldet der Käufer dem Lieferanten die Kosten, die dem Lieferanten entstanden sind in Bezug auf: bereits gekaufte Produkte, die Abrechnungs-/Betreuungsstunden und die Kosten der beauftragten externen Parteien.

 

Artikel 5 Preise
  • Absatz 1: Alle auf der Website und in anderen vom Lieferanten stammenden Materialien angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (sofern nicht anders angegeben) und, sofern auf der Website nicht anders angegeben, ohne andere staatliche Abgaben.
  • Absatz 2: Der oder die im Angebot genannten Preise basieren, sofern nicht anders vereinbart, auf den zum Zeitpunkt dieses Angebots für den Lieferanten geltenden preisbestimmenden Faktoren wie Löhne, Einstandspreise von Rohstoffen oder Materialien und Wechselkurse. Preiserhöhungen infolge einer Änderung eines dieser preisbestimmenden Faktoren nach Angebotsabgabe können vom Lieferanten an den Käufer weitergegeben werden, auch wenn der Vertrag bereits zustande gekommen ist.
  • Absatz 3: Sollte die Anwendung des vorstehenden Absatzes innerhalb von 10 Monaten nach Vertragsabschluss zu einer Preiserhöhung von 3 % oder mehr führen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 7 Werktagen nach Benachrichtigung darüber zu kündigen Preiserhöhung den Vertrag per Einschreiben aufzulösen, ohne Anspruch auf Schadensersatz.
  • Absatz 4: Etwaige zusätzliche Kosten, wie Liefer- und Zahlungskosten, werden auf der Website angegeben und in jedem Fall während des Bestellvorgangs angezeigt.

 

Artikel 6 Lieferung verarbeiteter Produkte
  • Absatz 1: Für den Fall, dass der Lieferant einen Auftrag zur Lieferung von speziell verarbeiteten (oder zusammengesetzten) Produkten zugunsten des Käufers erhält, ist der Käufer verpflichtet, für den Verarbeitungsprozess geeignetes Material in ausreichender Menge zu liefern. Solange der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist der Lieferant berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.
  • Absatz 2: Der Lieferant ist nur verpflichtet, dem Kunden vorab einen Probeabzug, ein Modell, ein Muster oder ein Beispiel zur Genehmigung zuzusenden, wenn dies vom Kunden bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich in diesem Fall, dem Besteller spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss und nach Erhalt der zu bearbeitenden Materialien einen Probeabzug, ein Modell, ein Muster oder ein Muster vorzulegen, das in diesem Fall als genehmigt gilt nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich erfolgt ist.
  • Absatz 3: Alle Kosten des Proofs, Modells, Musters oder Beispiels werden gesondert berechnet und sind nicht in den vereinbarten Preisen enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    Artikel 7 Beratung zu Aktivitäten und Produktentwicklung
  • Absatz 1: Der Lieferant kann auf Wunsch beratend tätig werden. Der Lieferant ist berechtigt, diese dem Käufer gesondert in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob sich die Beratung auf Produkte bezieht, die gemäß dem Vertrag vom oder für Rechnung des Lieferanten hergestellt und/oder geliefert wurden.
  • Absatz 2: Bei Produktentwicklung, Beratung zu einzusetzenden Werbeartikeln, Beratung hinsichtlich kreativer Konzepte, Angebotserstellung für umfangreiche Projekte mit verarbeiteten oder unverarbeiteten Produkten, nationale oder internationale Marktrecherchen zu bestimmten Produkten oder Produktanfragen für Produkte, die es sind nicht ausdrücklich definiert, gelten die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels in vollem Umfang.

 

Artikel 8 Beauftragung Dritter
  • Der Lieferant ist berechtigt, Dritte mit der Vertragserfüllung zu beauftragen. Er ist auch berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

 

Artikel 9 Lieferungen, Lieferzeiten und höhere Gewalt
  • Absatz 1: Lieferzeiten sind ungefähre Angaben und können niemals als strenge Fristen angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen erst, sobald der Vertrag gemäß Artikel 3 geschlossen wurde, alle für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen bereitgestellt wurden und die Zahlung des Kaufpreises oder der vereinbarten Frist(en) durch den Käufer erfolgt ist oder die Sicherheit wurde geleistet.
  • Absatz 2: Wird die Lieferung ganz oder teilweise durch höhere Gewalt verhindert, ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung auszusetzen, sowie - falls der die höhere Gewalt herbeiführende Umstand länger als drei Monate andauert oder sobald er feststeht dass sie länger als drei Monate dauern wird – soweit sie nicht erfüllt wurde, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und die Zahlung für die erfüllten Teile zu verlangen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein der Kunde. • Absatz 3: Höhere Gewalt umfasst unter anderem Feuer, Überschwemmungen, Streiks, Epidemien, (Bürger-)Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, Nichtverfügbarkeit von Genehmigungen, Handelsembargos, Arbeitsunruhen, Stromausfälle, Betriebsstörungen, Mängel oder rechtswidriges Verhalten des/der Lieferanten und Subunternehmer des Lieferanten oder anderer Dritter, einschließlich etwaiger Mängel an den von ihnen an den Lieferanten gelieferten Waren, und die nicht (zeitgerechte) oder unzureichende Verfügbarkeit von Materialien, Transportmitteln, Brennstoffen, Energie und Arbeit.
  • Absatz 4: Die Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Transport- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn vereinbart ist, dass der Lieferant den Transport übernimmt. Der Gefahrenübergang bei den Produkten erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung, wie er auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen muss. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Spediteur ausdrücklich festgelegt hat, dass alle Transportdokumente darauf hinweisen müssen, dass alle Transportschäden auf Rechnung und Gefahr des Absenders gehen.
  • Absatz 5: Für den Fall, dass der Lieferant den Transport übernimmt, muss der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter Transportschäden unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch 12 Stunden nach Erhalt der Produkte, dem Spediteur oder Spediteur melden und eine Kopie davon an den Lieferanten senden.
  • Absatz 6: Produkte, die nach Ablauf der Lieferzeit nicht vom Besteller oder einem von ihm benannten Dritten bezogen wurden, lagert der Lieferant auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Im Falle einer verspäteten Annahme ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag nach einer Frist von 14 Tagen nach Ablauf der Lieferfrist aufzulösen, unbeschadet des Rechts des Lieferanten auf Schadensersatz und unbeschadet des Rechts des Lieferanten, die Produkte an Dritte zu verkaufen Parteien.
  • Absatz 7: Weichen die Produkte in Farbe, Zusammensetzung, Gewicht, Aussehen usw. nur unwesentlich von früher gelieferten Modellen, Mustern oder Beispielen oder sonst von der Vereinbarung ab, gelten die betreffenden Produkte als konform mit der Vereinbarung. Es wird davon ausgegangen, dass der Lieferant seine Lieferverpflichtungen in jedem Fall erfüllt hat, wenn das Gewicht oder die Anzahl der gelieferten Produkte um nicht mehr als 10 % von der Vereinbarung abweicht.
  • Absatz 8: Dem Lieferanten ist es gestattet, Produkte in Teilen zu versenden, wobei jede Sendung separat in Rechnung gestellt werden kann.
    Artikel 10-Beschwerden
  • Absatz 1: Der Lieferant garantiert, dass die Produkte, Dienstleistungen und digitalen Inhalte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und/oder Verwendbarkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Vorschriften und/oder behördliche Vorschriften.
  • Absatz 2: Wenn das gelieferte Produkt, die gelieferte Dienstleistung oder der digitale Inhalt nicht der Vereinbarung entspricht (mangelhafte oder fehlerhafte Lieferung), muss der Käufer den Lieferanten innerhalb von 3 Werktagen, nachdem er dies vernünftigerweise hätte feststellen können, darüber informieren. Wenn der Kunde dies nicht tut, kann er in Bezug auf diesen Mangel keine Form der Reparatur, des Ersatzes, der Entschädigung und/oder der Rückerstattung mehr verlangen.
  • Absatz 3: Hält der Lieferant eine Reklamation für berechtigt, werden die betreffenden Produkte nach Rücksprache mit dem Kunden repariert, ersetzt oder (teilweise) erstattet. Der Lieferant kann den Kunden an einen Hersteller oder Lieferanten verweisen. Absatz 4: Wenn der Lieferant mit dem Kunden vereinbart, Produkte auf der Grundlage der Bestimmungen dieses Artikels zurückzugeben, muss der Kunde die Produkte so schnell wie möglich zurücksenden. Erfolgt eine Rückerstattung bereits im Voraus gezahlter Beträge, erstattet der Lieferant diese Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Produkte.
  • Absatz 5. Es ist möglich, dass Hersteller und/oder Lieferanten eigene Garantien anbieten. Diese Garantien werden vom Lieferanten nicht angeboten. Wenn sich der Lieferant dafür entscheidet, kann er bei der Geltendmachung dieser Garantien durch den Kunden vermitteln.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt
  • Absatz 1: Alle an den Kunden gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten, gehen jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden, bis alle gemäß dem Vertrag geschuldeten Beträge sowie die Ansprüche aufgrund des Versäumnisses des Kunden erfüllt sind dieser oder einer anderen Vereinbarung entsprechen (und einschließlich Zinsen und Inkassokosten vollständig vom Kunden bezahlt wurden).
  • Absatz 2: Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verarbeiten, sie seiner eigentlichen Verfügungsgewalt entziehen, sie veräußern, verpfänden oder anderweitig belasten, und er wird sie auch nicht alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um diese Produkte zu trennen und von den anderen beim Kunden vorhandenen Waren getrennt zu halten und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine Vermischung, einen Zugriff oder eine Bildung von Waren zu verhindern.
  • Absatz 3: Der Käufer verpflichtet sich, keine Forderungen, die er gegen seine Kunden erwirbt, an Dritte abzutreten oder zu verpfänden, und verpflichtet sich außerdem, die besagten Forderungen an ihn zu verpfänden, sobald der Lieferant dies wünscht, in der in Art . 3: 239 BW als zusätzliche Sicherheit für seine Ansprüche aus welchem ​​Grund auch immer gegen den Kunden.
  • Absatz 4: Der Käufer ist verpflichtet, Dritte, die die vom Lieferanten gelieferten Produkte verwerten wollen, schriftlich auf das Eigentumsrecht des Lieferanten hinzuweisen. Der Kunde hat dies dem Lieferanten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  • Absatz 5: Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nach oder hat der Lieferant begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, kann sich der Lieferant auf den von ihm gebildeten Eigentumsvorbehalt berufen, in welchem ​​Fall der Besteller verpflichtet ist , auf Verlangen unverzüglich und kostenlos die gelieferten Produkte in die tatsächliche Kontrolle des Lieferanten zu bringen. Der Lieferant ist darüber hinaus berechtigt, diese Produkte von dem Ort, an dem sie sich befinden, auf Kosten des Kunden zurückzunehmen (oder zurücknehmen zu lassen). Der Kunde ermächtigt den Lieferanten hiermit unwiderruflich, die vom oder für den Kunden genutzten Räume zu betreten (oder betreten zu lassen). Nach der Rücknahme wird dem Kunden der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall höher sein darf als der ursprüngliche Kaufpreis, abzüglich der Kosten der Rücknahme und des dem Lieferanten entstandenen Schadens.

 

Artikel 12 Dauer Transaktion: Dauer der Kündigung und Verlängerung
  • Absatz 1: Der Käufer kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag, der sich auf die regelmäßige Lieferung von Produkten erstreckt, jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsregeln und einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen.
  • Absatz 2. Der Kunde kann die in den vorstehenden Absätzen genannten Verträge schriftlich kündigen.
  • Absatz 3. Ein Vertrag, der auf bestimmte Zeit geschlossen wurde und sich auf die regelmäßige Lieferung von Produkten, digitalen Inhalten oder Dienstleistungen erstreckt, wird stillschweigend für die gleiche Dauer wie vereinbart verlängert.
  • Absatz 4. Die vorgenannten Kündigungsfristen gelten entsprechend für Kündigungen durch den Lieferanten.

 

Artikel 13-Zahlung
  • Absatz 1: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart und unbeschadet der Bestimmungen des folgenden Absatzes, sind Zahlungen an den Lieferanten in Euro zu leisten, entweder netto in bar oder am Sitz des Lieferanten durch Überweisung oder Einzahlung bei einer Bank vom Lieferanten zu benennendes Konto oder Girokonto, nach Wahl des Lieferanten, stets innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Lieferant ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu stellen, womit der Käufer schon jetzt einverstanden ist.
  • Absatz 2: Vergleich oder andere Formen des Vergleichs sind niemals ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zulässig.
  • Absatz 3: Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, seiner Meinung nach eine ausreichende Vorauszahlung oder Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu verlangen, bevor er liefert oder mit der Lieferung fortfährt, wobei der Lieferant berechtigt ist, weitere Lieferungen auszusetzen, wenn der Kunde diese Anforderung nicht erfüllt, auch wenn eine feste Lieferzeit vereinbart wurde, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, Schadensersatz wegen verspäteter oder nicht erfolgter Vertragserfüllung zu verlangen.
  • Absatz 4: Wenn der Kunde den von ihm gemäß dem Vertrag geschuldeten Betrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt hat, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug. Der Lieferant hat das Recht, den geschuldeten Betrag um die gesetzlichen Zinsen zu erhöhen, und der Lieferant ist berechtigt, die außergerichtlichen Inkassokosten und alle ihm entstandenen Verfahrenskosten in Rechnung zu stellen und vom Kunden einzutreiben.
  • Absatz 5: Wenn der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug gerät, werden alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber dem Lieferanten, unabhängig davon, ob bereits eine Rechnung ausgestellt wurde, sofort fällig und zahlbar .
    Artikel 14 Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum und Vertraulichkeit
  • Absatz 1: Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte (einschließlich Markenrechte, Designrechte und Patente) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Mustern und Beispielen, die gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt oder entwickelt werden (im Folgenden: „die Informationen“), liegen ausschließlich bei des Lieferanten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Absatz 2: Der Kunde ist nicht berechtigt, die im vorherigen Absatz genannten Informationen zu anderen Zwecken als zum Zweck der Nutzung der Produkte, auf die sie sich beziehen, wie im Vertrag vorgesehen, zu verwenden.
  • Absatz 3: Der Kunde wird alle Informationen, Spezifikationen, alle Unternehmensinformationen und das Know-how, das den Lieferanten betrifft und von ihm stammt, vertraulich behandeln, das dem Kunden für die Erfüllung des Vertrages zur Verfügung gestellt wird. Auf Verlangen hat der Besteller die vertraulichen Informationen sowie alle Kopien oder sonstigen Vervielfältigungen davon unverzüglich an den Lieferanten zu übermitteln.

 

Artikel 15 Verletzung von Rechten Dritter
  • Absatz 1: Wenn durch ein zuständiges Gericht in einem Gerichtsverfahren gegen den Lieferanten unwiderruflich festgestellt wird, dass ein vom Lieferanten geliefertes Produkt ein geistiges oder gewerbliches Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, wird der Lieferant nach seiner Wahl den betreffenden Artikel durch ersetzen ein Produkt, das das betreffende Recht nicht verletzt, versuchen, diesbezüglich ein Nutzungsrecht zu erwerben oder dem Kunden den für dieses Produkt bezahlten Preis abzüglich einer angemessenen Wertminderung zu erstatten.
  • Absatz 2: Im Falle eines Ersatzes oder einer Rückerstattung ist der Lieferant berechtigt, die Rückgabe der ursprünglich gelieferten Produkte an die Bedingung zu knüpfen.
  • Absatz 3: Im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter trifft den Lieferanten keine andere als die in Absatz XNUMX genannte Ersatz-, Erwerbs- oder Rückzahlungspflicht.
  • Absatz 4: Falls eine Bestellung gemäß Entwürfen, Zeichnungen, Rezepten, Spezifikationen oder Anweisungen ausgeführt wird, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt werden, oder wenn Waren verwendet werden, die vom oder im Namen des Kunden bereitzustellen sind, Der Kunde kann das oben in diesem Artikel Bestimmte nicht geltend machen und der Käufer stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit angeblichen Verletzungen von geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten Dritter frei.

 

Artikel 16 Haftung
  • Absatz 1: Der Lieferant haftet nur, wenn:
    – der Schaden die direkte Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Lieferanten oder leitender Angestellter des Lieferanten ist;
    – Der Schaden ist die direkte Folge eines nachweisbaren Mangels an den vom Lieferanten hergestellten und/oder gelieferten Produkten, sofern diese nicht die Sicherheit bieten, die man unter Berücksichtigung aller Umstände erwarten kann.
  • Absatz 2: Der Lieferant übernimmt keinerlei Haftung für die fehlerhafte Platzierung des Firmenlogos und/oder Firmennamens auf den Waren des Kunden, sonstige Verarbeitung der Waren des Kunden und/oder Lieferung von Produkten, wenn und soweit der Mangel die Folge ist Ungenauigkeit oder Mängel in dem vom Käufer dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Design sowie für Verletzungen, die das Design an den Rechten Dritter ausführt.
  • Absatz 3: Die Gesamthaftung des Lieferanten wegen zurechenbarer Mängel bei der Vertragserfüllung ist in jedem Fall auf den Ersatz materieller und direkter Schäden bis maximal zur Höhe des separat festgelegten Preises für die betreffenden Produkte (exkl. Mehrwertsteuer).
  • Absatz 4: Für die oben beschriebenen Schäden übernimmt der Lieferant in keinem Fall eine Haftung für solche Schäden, für die sein Versicherer nicht zahlt (der Lieferant stellt dem Kunden auf Anfrage eine Kopie des betreffenden Versicherungsvertrags zur Verfügung). Darüber hinaus übersteigt die Gesamthaftung des Lieferanten niemals den Betrag von insgesamt 50.000 € pro Ereignis.
  • Absatz 5: Der Lieferant kann nur für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, für die er in diesen Bedingungen ausdrücklich eine Haftung übernommen hat.
  • Absatz 6: Der Käufer stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, einen Schaden infolge eines Mangels an einer Ware erlitten zu haben, die vom Käufer an einen Dritten geliefert wurde und die (teilweise) aus von der gelieferten Waren bestand Lieferant, außer wenn und soweit der Kunde nachweist, dass der Schaden ausschließlich und ausschließlich durch die vom Lieferanten gelieferten Produkte verursacht wurde. Absatz 7: Im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Lieferant niemals für irgendwelche Schäden.
  • Absatz 8: Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verjähren alle gesetzlichen Ansprüche aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Jahr ab Lieferdatum.

 

Artikel 17 Rückgabe von Miet- und Leihgütern
  • Absatz 1: Wenn der Lieferant dem Kunden während der Vertragserfüllung Waren entgeltlich oder unentgeltlich gemietet und/oder verliehen hat, ist der Kunde verpflichtet, diese Waren unverzüglich nach Beendigung des Vertrags, aus welchem ​​Grund auch immer, an die zurückzugeben Originalzustand, mängelfrei und voll retournierbar. Die vorgenannte Frist gilt als strenge Frist.
  • Absatz 2: Kommt der Kunde aus irgendeinem Grund der in Absatz 1 genannten Verpflichtung nicht nach, hat der Lieferant das Recht, die daraus resultierenden Schäden und Kosten, einschließlich der Kosten für die Wiederbeschaffung und entgangene Mieteinnahmen, vom Kunden zu verlangen, unbeschadet aller anderen Rechte des Lieferanten.

 

Artikel 18 Auflösung
  • Absatz 1: Kommt der Kunde einer seiner Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, beantragt er ein Moratorium, geht er in Konkurs oder beendet sein Unternehmen, im Falle einer rechtlichen Fusion oder bei einer wesentlichen Teil der Kontrolle, wenn der Käufer den Besitzer wechselt, sind alle Rechnungen sofort fällig und zahlbar und der Lieferant ist berechtigt – ohne dass ein gerichtliches Eingreifen und/oder eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist – (alle) mit dem Käufer geschlossenen Verträge ganz oder teilweise aufzulösen Teil durch schriftliche Erklärung und der Lieferant hat Anspruch auf Ersatz aller direkten, indirekten und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, unbeschadet anderer Rechte, die ihm gesetzlich zustehen.
  • Absatz 2: Wenn der Lieferant auch nach einer entsprechenden schriftlichen Mahnung seinen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, kann der Kunde den Vertrag für den mangelhaften Teil auflösen, ohne jedoch Schadensersatz wegen Kündigung verlangen zu können , wobei die Bestimmungen des § 10 dieser AGB zum Eigentumsvorbehalt bestehen bleiben.

 

Artikel 19 Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Absatz 1: Wenn der Kunde dem Lieferanten personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, bleibt der Kunde der Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.
  • Absatz 2: Der Lieferant ergreift die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten vor Verlust oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen. Bei den zu ergreifenden Maßnahmen wird der Lieferant die zu schützenden Interessen des Kunden und die Art der vom Lieferanten im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten berücksichtigen. Absatz 3: Nach Abschluss des Vertrags wird der Lieferant die vom Lieferanten im Rahmen der Ausführung des Vertrags erhaltenen personenbezogenen Daten auf Anweisung des Käufers vernichten, es sei denn, der Käufer bestreitet die erbrachte Leistung.
  • Absatz 4: Der Lieferant und der Kunde halten ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten getrennt in einem Prozessorvertrag fest.

 

Artikel 20 Zahlen, Maße, Gewichte und weitere Daten
  • Geringfügige Abweichungen hinsichtlich angegebener Maße, Gewichte, Zahlen, Farben (PMS-Farbcodierung ist maßgebend) und sonstiger derartiger Daten gelten nicht als Mangel. Ob geringfügige Abweichungen vorliegen, hängt von den Handelsusancen ab.

 

Artikel 21 Streitigkeiten/anwendbares Recht/Wahl des Gerichtsstands
  • Absatz 1: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Angebote und Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Das UN-Übereinkommen über internationale Kaufverträge (oft als Wiener Kaufrecht bezeichnet) findet keine Anwendung.
  • Absatz 2: Alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Lieferanten und dem Käufer bezüglich der Durchführung des Vertrags ergeben, können vom Lieferanten und dem Käufer gemeinsam dem PPP-Streitbeilegungsausschuss vorgelegt werden, der den Parteien eine verbindliche Beratung erteilt.
  • Absatz 3: Alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Lieferanten und dem Kunden bezüglich der Durchführung des Vertrags ergeben, werden ausschließlich durch das zuständige Gericht entschieden, es sei denn, die Streitigkeit wurde bereits von der PPP-Streitbeilegungskommission entschieden.

 

Artikel 22 Sonstige Bestimmungen
  • Absatz 1: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer, englischer, französischer und deutscher Sprache verfügbar. Im Falle von Auslegungsunterschieden ist die niederländische Version maßgebend.
  • Absatz 2: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Anbieter (zumindest von der Werbeartikelplattform) geändert werden. Änderungen werden dem Kunden vom Lieferanten schriftlich mitgeteilt und treten dreißig (30) Tage nach der Ankündigung in Kraft, sofern in der Ankündigung kein anderes Datum angegeben ist. Der Kunde erklärt sich bereits jetzt mit dem Inhalt und der Geltung der dann geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem in der Bekanntmachung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens einverstanden.
  • Absatz 3: Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anderweitig nicht durchsetzbar erweisen, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall hat der Lieferant das Recht, sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht der nichtigen/nichtigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

Artikel 23 Identität des Lieferanten

Name Gesetzlich vorgeschriebener Name des Lieferanten, möglicherweise ergänzt durch den Handelsnamen
SL Lederwaren bv (SL BAGS)
Standortadresse
Litauensestraat 4 – 7202 CN Zutphen – NL
Telefonnummer und Zeiten, zu denen der Lieferant telefonisch erreichbar ist
+31 (0)575 51 00 77
E-Mail-Adresse oder andere elektronische Kommunikationsmittel, die dem Kunden mit der gleichen Funktionalität wie E-Mail angeboten werden
info@slbags.com
Nummer der Handelskammer
09037995
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
NL001207064B01